Nachsorge

 

Nach einer ambulanten oder stationären Reha haben Kinder und Jugendliche einen gesetzlichen Anspruch auf eine freiwillige Nachsorge – geregelt durch das Flexi-Rentengesetz.

 

Ziel ist es, die in der Reha erreichten Veränderungen im Alltag zu festigen – durch begleitende Einzelgespräche, Motivation und praxisnahe Unterstützung für die ganze Familie.

 

Die Nachsorge ist multimodal aufgebaut und orientiert sich – wie die Reha selbst – an den Bereichen Ernährung, Bewegung, psychosoziale Begleitung und medizinisches Hintergrundwissen.

 

Nach Bewilligung der Nachsorge haben die Teilnehmenden ein Jahr lang Zeit, die individuell vereinbarten Gesprächstermine wahrzunehmen. Umfang und Rhythmus richten sich nach dem jeweiligen Bedarf.

 

Kostenzusage muss vor dem ersten Termin vorliegen
📅 Erster Termin muss innerhalb von drei Monaten nach Reha-Ende stattfinden
📆 Ab dann stehen insgesamt 12 Monate zur Verfügung, um die bewilligten Termine wahrzunehmen

 

🔎 Wichtig für die Antragstellung:

Der Antrag auf Nachsorge muss von der Reha-Einrichtung gestellt werden. Dafür ist es erforderlich, dass im Abschlussbericht der Reha die Option „Nachsorge empfohlen“ entsprechend angehakt bzw. vermerkt wird. Nur so kann die Rentenversicherung die Nachsorge genehmigen.

 

Bitte sprechen Sie das Thema rechtzeitig vor Ende der Reha in der Einrichtung an. Wir beraten Sie gerne dazu.

 

 

📞 Bei Interesse oder Fragen zur Antragstellung melden Sie sich gerne bei uns – wir unterstützen Sie dabei.