Nachsorge

Im Rahmen des Flexi-Rentengesetzes wurde von den Rentenversicherungsträgern die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Kinder und Jugendliche nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitation ein Recht auf Teilnahme an einer Nachsorge haben.

Hierfür werden bei direkter Antragstellung nach Abschluss der Rehabilitation eine Anzahl Einzel- oder Gruppentermine festgelegt.

Ziel der Nachsorge ist es, den Übergang zwischen intensiver Rehabilitationsteilnahme und Umsetzung in den Alltag unterstützend und nachhaltig wirksam zu begleiten. 

 

Bei Interesse melden Sie sich gerne.

 

Wichtig: der Antrag auf Nachsorge muss mit Ende der Reha-Maßnahme gestellt sein!